Kurz erklärt
Als Veranstalter trägst du die Verantwortung dafür, dass von deiner Veranstaltung keine Gefahr für Besucher und Dritte ausgeht. Kommt trotzdem jemand zu Schaden – etwa durch eine Stolperfalle, eine umstürzende Bühnendekoration oder herabfallende Technik –, kannst du persönlich haftbar gemacht werden.
Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab. Sie gilt für eine konkrete Veranstaltung oder eine Reihe von Veranstaltungen und schließt so eine Lücke, die von der normalen Betriebshaftpflicht nicht immer abgedeckt wird.
Was ist abgesichert?
Je nach Vertrag sind unter anderem abgedeckt:
- Personenschäden von Besuchern, Teilnehmern oder Passanten
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Schäden an gemieteten Räumen oder Flächen, sofern eingeschlossen
- Schäden durch Helfer und Mitarbeiter während der Veranstaltung
- die Abwehr unberechtigter Forderungen
Wichtig ist eine genaue Beschreibung von Art, Ort, Dauer und erwarteter Besucherzahl. Nur so kann der Versicherer das Risiko richtig einschätzen und der Schutz im Ernstfall greifen.
Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann ein Jahresvertrag den Aufwand für einzelne Anmeldungen deutlich reduzieren.
Für wen ist das sinnvoll?
Die Versicherung ist sinnvoll für Unternehmen, die eigene Events wie Kundentage, Jubiläen, Messen oder Hausmessen ausrichten. Ebenso für Vereine, Gastronomen oder Agenturen, die Feste, Konzerte oder Märkte organisieren.
Häufig verlangen Gemeinden, Vermieter von Hallen oder Eigentümer von Veranstaltungsflächen einen Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflicht. Wer regelmäßig veranstaltet, kann statt Einzelpolicen auch einen Jahresvertrag in Betracht ziehen oder prüfen, ob die bestehende Betriebshaftpflicht Veranstaltungen bereits einschließt.
Auch Privatpersonen, die ein öffentliches Fest ausrichten, sollten den Schutz prüfen.
Wovon der Beitrag abhängt
Der Beitrag hängt ab von:
- der Art der Veranstaltung und ihrem Gefährdungspotenzial
- der erwarteten Besucherzahl
- der Dauer und Häufigkeit
- dem Veranstaltungsort, drinnen oder draußen
- der gewählten Deckungssumme und besonderen Risiken wie Bühnen, Feuerwerk oder Fahrgeschäften
Ein kleines Fest im eigenen Betrieb ist anders zu bewerten als ein öffentliches Open-Air-Event mit Bühne und Bewirtung.
Wir helfen dir, die Angaben vollständig zu machen, damit der Schutz zum tatsächlichen Ablauf deiner Veranstaltung passt.
Darauf solltest du achten
- Bestand prüfen: Kläre zuerst, ob deine Betriebshaftpflicht Veranstaltungen bereits einschließt.
- Realistische Angaben: Besucherzahl und Programm sollten so genau wie möglich beschrieben sein.
- Gemietete Räume: Prüfe, ob Schäden an Halle, Zelt oder Einrichtung mitversichert sind.
- Sonderrisiken nennen: Feuerwerk, Tiere oder Fahrgeschäfte müssen ausdrücklich einbezogen werden.
- Zeitraum festlegen: Auch Auf- und Abbau sollten vom Versicherungsschutz umfasst sein.
- Dienstleister prüfen: Lass dir von Caterern, Bühnenbauern oder Technikfirmen deren eigenen Versicherungsnachweis zeigen.
Typische Fehler
- Auf die Privathaftpflicht vertrauen, die für ein größeres oder gewerbliches Event nicht gedacht ist.
- Auf- und Abbautage vergessen, obwohl dabei viele Schäden passieren.
- Besucherzahl zu niedrig angeben, um am Beitrag zu sparen.
- Sonderrisiken verschweigen und im Schadenfall ohne Schutz dastehen.
- Nachweis zu spät besorgen, obwohl Genehmigung oder Vermieter ihn rechtzeitig verlangen.
- Externe Dienstleister ungeprüft beauftragen, ohne deren Haftpflichtschutz zu kennen.

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Häufige Fragen
Brauche ich die Versicherung auch für eine kleine Firmenfeier?
Für interne Feiern ist das Risiko oft über die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Bei öffentlichen Events, größeren Besucherzahlen oder besonderen Programmpunkten lohnt sich die Prüfung einer eigenen Veranstaltungshaftpflicht. Entscheidend ist der genaue Umfang deines bestehenden Vertrags.
Wie kurzfristig kann ich abschließen?
Oft auch recht kurzfristig. Damit alles sauber geregelt ist und Nachweise rechtzeitig vorliegen, solltest du dich aber einige Zeit vor der Veranstaltung darum kümmern. Bei größeren Events verlangen Behörden den Nachweis oft schon im Genehmigungsverfahren.
Sind Schäden durch Helfer versichert?
In der Regel ja, wenn sie im Auftrag des Veranstalters tätig sind. Wie ehrenamtliche Helfer oder externe Dienstleister einbezogen sind, sollte im Vertrag eindeutig geregelt sein. Externe Firmen sollten zusätzlich eigenen Versicherungsschutz nachweisen.