Kurz erklärt
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist eine Vollversicherung: Sie tritt an die Stelle der gesetzlichen Krankenkasse und übernimmt die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung. Anders als in der gesetzlichen Versicherung richtet sich dein Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.
Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich zugesichert und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden. Gleichzeitig ist der Wechsel in die PKV kein kurzfristiger Schritt, sondern eine Entscheidung, die dich oft ein Leben lang begleitet.
Was ist abgesichert?
Welche Leistungen abgesichert sind, bestimmt der Tarif. Typische Bausteine sind:
- Ambulant: Arztbesuche, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, oft auch Heilpraktiker
- Stationär: Krankenhausaufenthalt, je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- Zahn: Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie mit tariflich festgelegten Erstattungssätzen
- Krankentagegeld: für Selbstständige und Angestellte als Einkommensersatz bei längerer Krankheit
Abgerechnet wird in der Regel nach den ärztlichen Gebührenordnungen. Du erhältst die Rechnung und reichst sie beim Versicherer ein.
Ein wichtiger Punkt ist die Vorleistung: Bei ambulanten Behandlungen zahlst du die Rechnung zunächst selbst und erhältst das Geld anschließend vom Versicherer zurück. Im Krankenhaus wird meist direkt abgerechnet.
Für wen ist das sinnvoll?
Die PKV steht nicht jedem offen. Infrage kommt sie vor allem für:
- Angestellte, deren Einkommen über der jährlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegt
- Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von der Einkommenshöhe
- Beamte und Beamtenanwärter, die über die Beihilfe einen Teil der Kosten vom Dienstherrn erstattet bekommen und nur den Rest privat absichern
Sinnvoll ist sie vor allem, wenn dein Einkommen langfristig stabil ist und du den Beitrag auch im Ruhestand tragen kannst. Wer eine größere Familie ohne eigenes Einkommen plant, sollte genau rechnen, denn in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
Wovon der Beitrag abhängt
Der Beitrag in der PKV wird individuell kalkuliert. Entscheidend sind:
- dein Eintrittsalter – je früher, desto günstiger in der Kalkulation
- dein Gesundheitszustand bei Antragstellung, festgestellt über die Gesundheitsprüfung
- der gewählte Leistungsumfang und eine mögliche Selbstbeteiligung
- die Höhe eines eventuell eingeschlossenen Krankentagegeldes
Ein Teil des Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die steigende Kosten im Alter abfedern sollen. Trotzdem können Beiträge im Laufe der Zeit steigen, etwa wenn die Gesundheitskosten insgesamt zunehmen. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, Beamte die Beihilfe.
Darauf solltest du achten
Vor dem Wechsel in die PKV lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsdetails. Diese Punkte sind besonders wichtig:
- Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß – Fehler können den Versicherungsschutz gefährden.
- Prüfe, ob der Tarif Leistungen garantiert, die du langfristig brauchst, etwa Psychotherapie, Hilfsmittel oder Zahnersatz.
- Achte auf Regelungen zu Beitragsentlastung im Alter und auf eine sinnvolle Selbstbeteiligung.
- Kläre, wie Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen abgesichert werden.
- Bedenke, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und ab einem gewissen Alter kaum noch möglich ist.
- Lass dir die Unterschiede zwischen Tarifen derselben Leistungsstufe konkret erklären, bevor du unterschreibst.
Typische Fehler
Viele Probleme in der PKV entstehen nicht im Leistungsfall, sondern schon beim Abschluss. Häufige Fehler sind:
- Den Tarif nur nach dem niedrigsten Einstiegsbeitrag auswählen.
- Vorerkrankungen im Antrag weglassen oder verharmlosen.
- Die Beitragsentwicklung im Ruhestand nicht einplanen.
- Einen Tarif mit Leistungslücken wählen, die später nicht mehr ohne neue Gesundheitsprüfung schließbar sind.
- Den Wechsel aus der gesetzlichen Kasse als jederzeit umkehrbar betrachten.
- Kein Krankentagegeld vereinbaren, obwohl man als Selbstständiger auf das eigene Einkommen angewiesen ist.

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Häufige Fragen
Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Ab einem bestimmten Alter schließt das Gesetz eine Rückkehr weitgehend aus. Plane den Wechsel deshalb als langfristige Entscheidung.
Was passiert mit meinen Kindern?
Kinder können in der PKV mit eigenem Beitrag versichert werden. Ob sie stattdessen beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben können, hängt unter anderem von der Versicherungssituation beider Elternteile ab.
Warum ist eine Gesundheitsprüfung nötig?
Der Versicherer kalkuliert dein individuelles Risiko. Je nach Ergebnis kann es Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung geben. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags lohnt sich deshalb.