Gesundheit

Kranken­tagegeld­versicherung

Fällst du wegen Krankheit länger aus, sinkt dein Einkommen spürbar – als Selbstständiger fällt es oft ganz weg. Das Krankentagegeld zahlt dir einen vereinbarten Betrag pro Tag.

  • Zahlt bei Arbeitsunfähigkeit
  • Wichtig für Selbstständige
  • Tagessatz am Nettoeinkommen orientiert
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Kurz erklärt

Die Krankentagegeldversicherung zahlt dir für jeden Tag, an dem du ärztlich bestätigt arbeitsunfähig bist, einen vorher vereinbarten Betrag. Sie greift ab einem festgelegten Tag, dem sogenannten Karenzzeitraum, und soll deinen Verdienstausfall ausgleichen.

Angestellte erhalten zunächst Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der gesetzlichen Kasse, das unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt. Selbstständige und Privatversicherte haben ohne eigene Absicherung oft gar keinen Einkommensersatz. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke.

So bleibt deine finanzielle Grundlage auch bei längerer Krankheit stabil.

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Was ist abgesichert?

Abgesichert ist der Einkommensausfall bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Konkret:

  • Zahlung eines festen Tagessatzes für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Leistung ab dem vereinbarten Leistungsbeginn, etwa nach Ende der Lohnfortzahlung
  • Zahlung grundsätzlich so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht

Endet die Arbeitsunfähigkeit, weil eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird, endet in der Regel auch das Krankentagegeld. Deshalb ergänzt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ersetzt sie aber nicht.

Wichtig ist auch, dass die Arbeitsunfähigkeit vollständig sein muss: Wer in Teilzeit weiterarbeitet, erhält in der Regel kein Krankentagegeld.

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Für wen ist das sinnvoll?

Besonders wichtig ist das Krankentagegeld für:

  • Selbstständige und Freiberufler, deren Einnahmen bei Krankheit sofort wegbrechen, die laufenden Kosten aber bleiben
  • privat versicherte Angestellte, die nach der Lohnfortzahlung kein gesetzliches Krankengeld erhalten
  • gesetzlich versicherte Angestellte mit höherem Einkommen, bei denen die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen groß ist

Wer gesetzlich versichert ist, kann das Krankentagegeld als private Zusatzversicherung abschließen. In der PKV wird es meist direkt im Tarif mit vereinbart.

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Wovon der Beitrag abhängt

Der Beitrag hängt im Wesentlichen ab von:

  • der Höhe des Tagessatzes
  • dem Leistungsbeginn – je später die Zahlung einsetzt, desto günstiger
  • deinem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss
  • deinem Beruf

Der Tagessatz darf dein tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen, denn das Krankentagegeld soll einen Verdienstausfall ersetzen und keinen Gewinn ermöglichen. Selbstständige wählen den Leistungsbeginn oft passend zu ihren finanziellen Rücklagen.

Für Angestellte in der gesetzlichen Kasse reicht oft ein Tagessatz, der nur die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen schließt.

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Darauf solltest du achten

Damit das Krankentagegeld im Ernstfall wirklich passt, solltest du bei Abschluss und während der Laufzeit auf Folgendes achten:

  • Wähle den Tagessatz passend zu deinem aktuellen Nettoeinkommen und passe ihn bei Einkommensänderungen an.
  • Stimme den Leistungsbeginn auf Lohnfortzahlung oder eigene Rücklagen ab.
  • Prüfe, wie der Vertrag mit einem Übergang in die Berufsunfähigkeit umgeht.
  • Achte darauf, ob der Versicherer bei sinkendem Einkommen den Tagessatz herabsetzen darf.
  • Kombiniere das Krankentagegeld mit einer Absicherung gegen dauerhafte Berufsunfähigkeit.
  • Bewahre Einkommensnachweise auf, damit du den vereinbarten Tagessatz im Leistungsfall belegen kannst.
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Typische Fehler

Beim Krankentagegeld entstehen Lücken häufig durch falsche Annahmen. Typische Fehler sind:

  • Den Tagessatz zu hoch ansetzen und im Leistungsfall eine Kürzung erleben.
  • Einkommenssteigerungen nicht nachversichern.
  • Als Selbstständiger ganz auf eine Absicherung verzichten.
  • Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz verwechseln.
  • Einen zu späten Leistungsbeginn ohne ausreichende Rücklagen wählen.
  • Die Leistungsdauer nicht prüfen und annehmen, dass auch bei dauerhafter Erkrankung unbegrenzt gezahlt wird.

Ein regelmäßiger Abgleich von Tagessatz und Einkommen verhindert die meisten dieser Probleme.

Ugur Muzaffer Cebeci

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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange zahlt das Krankentagegeld?

Grundsätzlich so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht. Wird eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, endet die Leistung in der Regel nach einer Übergangsfrist.

Kann ich als Kassenpatient Krankentagegeld abschließen?

Ja. Als private Zusatzversicherung stockt es das gesetzliche Krankengeld auf. Selbstständige in der gesetzlichen Kasse haben zusätzlich die Möglichkeit eines Wahltarifs bei ihrer Krankenkasse.

Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?

Der Versicherer kann den Tagessatz unter bestimmten Bedingungen an das gesunkene Nettoeinkommen anpassen. Deshalb solltest du Einkommensänderungen im Blick behalten und mitteilen. Eine regelmäßige Überprüfung des Vertrags ist daher sinnvoll.

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