Geschäftsführer & Mitarbeiter

Gruppenunfall­versicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Eine Gruppenunfallversicherung schließt die Lücke in der Freizeit und ergänzt die gesetzlichen Leistungen.

  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung
  • Ein Vertrag für die gesamte Belegschaft
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Kurz erklärt

Mit einer Gruppenunfallversicherung versicherst du mehrere oder alle Mitarbeiter in einem gemeinsamen Vertrag gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie leistet bei dauerhaften Gesundheitsschäden, also einer Invalidität, sowie je nach Vereinbarung mit weiteren Bausteinen.

Der Schutz kann auf berufliche Unfälle beschränkt sein oder – was häufiger sinnvoll ist – rund um die Uhr gelten, also auch in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Gerade dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Für dich als Arbeitgeber ist das ein klarer Beitrag zur Fürsorge, für deine Mitarbeiter eine spürbare finanzielle Hilfe in einer schwierigen Lebenslage.

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Was ist abgesichert?

Kernleistung ist eine Invaliditätsleistung, die nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung bemessen wird. Durch eine Progression kann sich die Auszahlung bei schweren Verletzungen erhöhen.

Weitere mögliche Bausteine sind eine Unfallrente, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen. Viele Tarife bieten zudem Reha-Management und Hilfeleistungen im Alltag nach einem Unfall, etwa Fahrdienste oder Haushaltshilfe.

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt davon ab, was dir als Arbeitgeber wichtig ist: eine spürbare Einmalzahlung, laufende Hilfe oder Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

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Für wen ist das sinnvoll?

Die Gruppenunfallversicherung eignet sich für Betriebe, die ihre Mitarbeiter über das gesetzliche Maß hinaus absichern wollen – als Benefit oder als Teil einer fürsorglichen Personalpolitik. Besonders im Handwerk und in körperlich anstrengenden Berufen wird der Schutz geschätzt.

Auch Geschäftsführer, mitarbeitende Familienangehörige oder Auszubildende können einbezogen werden. Für Inhaber, die nicht gesetzlich unfallversichert sind, kann der Gruppenvertrag ein wichtiger Baustein der eigenen Absicherung sein.

Betriebe mit vielen Außeneinsätzen, Montagetätigkeiten oder jungen, sportlich aktiven Teams profitieren besonders, weil dort Unfälle häufiger vorkommen.

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Wovon der Beitrag abhängt

Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der versicherten Personen und deren Tätigkeiten: Bürotätigkeiten werden günstiger eingestuft als handwerkliche oder körperlich riskante Arbeiten.

Entscheidend sind außerdem die gewählten Versicherungssummen, die Progression, eingeschlossene Bausteine wie Unfallrente oder Krankenhaustagegeld und die Frage, ob nur berufliche Unfälle oder rund um die Uhr versichert sind. Namentliche oder pauschale Versicherung – etwa nach Lohnsumme – beeinflusst ebenfalls die Kalkulation.

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Darauf solltest du achten

  • Festlegen, ob der Schutz beruflich oder rund um die Uhr gelten soll.
  • Die Bezugsberechtigung klären: Leistungen sollten bei den verletzten Mitarbeitern ankommen, nicht beim Unternehmen hängen bleiben.
  • Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen mit dem Steuerberater abstimmen.
  • Auf erweiterte Unfallbegriffe achten, etwa bei Eigenbewegungen, Vergiftungen oder Infektionen.
  • Regeln für Neueinstellungen und Austritte festlegen, damit niemand ohne Schutz bleibt.
  • Die Versicherungssummen so wählen, dass sie bei schweren Unfällen wirklich helfen.
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Typische Fehler

  • Nur berufliche Unfälle versichern, obwohl die gesetzliche Unfallversicherung diese bereits abdeckt.
  • Versicherungssummen wählen, die bei schwerer Invalidität kaum ins Gewicht fallen.
  • Mitarbeiter nicht über den Schutz informieren, sodass Unfälle gar nicht gemeldet werden.
  • Tätigkeitsänderungen in der Belegschaft nicht melden.
  • Den Unfallschutz mit einer Absicherung bei Krankheit verwechseln – die meisten Invaliditätsursachen sind Krankheiten.
  • Den Vertrag nach Jahren nicht mehr an Belegschaft und Tätigkeiten anpassen.
Ugur Muzaffer Cebeci

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FAQ

Häufige Fragen

Ersetzt die Gruppenunfallversicherung die gesetzliche Unfallversicherung?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft bleibt Pflicht. Die Gruppenunfallversicherung ergänzt sie, vor allem für Unfälle in der Freizeit. Gemeinsam ergeben beide einen umfassenderen Schutz.

Wer bekommt das Geld im Schadenfall?

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Üblich ist, dass die Leistung der versicherten Person zugutekommt. Die genaue Regelung sollte klar und für alle Mitarbeiter nachvollziehbar festgelegt sein. Im Zweifel sollte die Regelung vor Abschluss schriftlich erläutert werden.

Kann ich mich als Inhaber mitversichern?

Ja, Inhaber, Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige lassen sich in der Regel einbeziehen. Das ist besonders sinnvoll, wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. So bleibt im Ernstfall niemand ohne finanzielle Unterstützung.

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