Geschäftsführer & Mitarbeiter

Betriebliche Alters­versorgung (bAV)

Die bAV ist für Mitarbeiter ein spürbarer Baustein fürs Alter und für dich als Arbeitgeber ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Entscheidend ist ein Modell, das zu deinem Betrieb passt.

  • Fünf gesetzliche Durchführungswege
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
  • Arbeitgeberzuschuss gesetzlich geregelt
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Kurz erklärt

Bei der betrieblichen Altersversorgung sorgt das Unternehmen gemeinsam mit seinen Beschäftigten für das Alter vor. Häufigste Form ist die Entgeltumwandlung: Mitarbeiter verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der stattdessen in eine Versorgung fließt. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.

Ergänzend kann der Arbeitgeber eigene Beiträge leisten. Bei der Entgeltumwandlung ist er zudem gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss weiterzugeben, wenn er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Einzelheiten zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung solltest du mit deinem Steuerberater klären.

Für Mitarbeiter entsteht so eine zusätzliche Säule neben der gesetzlichen Rente, für dich ein planbares Instrument der Personalpolitik.

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Was ist abgesichert?

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege:

Direktversicherung – eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter abschließt. Einfach in der Verwaltung und bei kleinen Betrieben verbreitet. Pensionskasse und Pensionsfonds – eigenständige Versorgungseinrichtungen mit unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten. Unterstützungskasse – eine Einrichtung, die Versorgungsleistungen erbringt und sich für höhere Beiträge etwa für Führungskräfte eignet. Direktzusage – der Arbeitgeber verspricht die Rente selbst und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.

Je nach Weg unterscheiden sich Verwaltungsaufwand, Bilanzwirkung, Haftung und Flexibilität deutlich.

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Für wen ist das sinnvoll?

Die bAV betrifft jeden Arbeitgeber, denn Mitarbeiter können die Entgeltumwandlung verlangen. Wer kein eigenes Angebot hat, muss sich trotzdem mit dem Thema beschäftigen. Ein durchdachtes Modell bringt dagegen Vorteile: Es stärkt die Bindung ans Unternehmen, macht Stellenanzeigen attraktiver und zeigt Verantwortung.

Für kleine Handwerksbetriebe ist oft die Direktversicherung der pragmatische Einstieg. Mittelständler mit Führungskräften oder Gesellschafter-Geschäftsführern sollten auch Unterstützungskasse oder Direktzusage prüfen.

Wichtig ist, frühzeitig eine Entscheidung zu treffen, statt auf einzelne Mitarbeiteranfragen zu reagieren und am Ende viele unterschiedliche Verträge zu verwalten.

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Wovon der Beitrag abhängt

Bei der bAV gibt es keinen festen Beitrag – du und deine Mitarbeiter legt fest, wie viel eingezahlt wird. Die Höhe hängt von der gewählten Umwandlung, dem Arbeitgeberanteil und eventuellen tariflichen Vorgaben ab.

Die späteren Leistungen hängen vom Durchführungsweg, von Kosten und Garantien des Tarifs, der Laufzeit und der Wertentwicklung ab. Für dich als Arbeitgeber zählt neben den Beiträgen auch der Verwaltungsaufwand. Die jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst und sollten aktuell geprüft werden.

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Darauf solltest du achten

  • Eine schriftliche Versorgungsordnung erstellen, die für alle Mitarbeiter gleiche und nachvollziehbare Regeln festlegt.
  • Tarifverträge prüfen – manche Branchen geben Durchführungsweg oder Zuschuss vor.
  • Den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss korrekt umsetzen und in der Lohnabrechnung abbilden.
  • Auf Kosten und Flexibilität achten, etwa bei Arbeitgeberwechsel oder Beitragspausen.
  • Mitarbeiter verständlich informieren und Beratungsgespräche sowie Verzichtserklärungen sorgfältig dokumentieren.
  • Steuerliche und arbeitsrechtliche Detailfragen mit Steuerberater oder Fachanwalt abstimmen.
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Typische Fehler

  • Für jeden Mitarbeiter einen anderen Vertrag abschließen, sodass die Verwaltung unübersichtlich wird.
  • Den Arbeitgeberzuschuss vergessen oder falsch berechnen.
  • Die Haftung des Arbeitgebers unterschätzen – du stehst für das Versorgungsversprechen ein, auch wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet ist.
  • Neue Mitarbeiter nicht über ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung informieren.
  • Verträge aus früheren Arbeitsverhältnissen nicht übernehmen, obwohl Mitarbeiter es wünschen.
  • Die bAV als reine Pflicht betrachten und die Chance als Instrument zur Mitarbeiterbindung verschenken.
Ugur Muzaffer Cebeci

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Du kannst den Durchführungsweg in gewissen Grenzen bestimmen. Ein eigenes, klares Angebot erleichtert die Umsetzung erheblich.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Bei der Direktversicherung kann der Vertrag meist auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden. Bei anderen Durchführungswegen gelten die Regeln zur Unverfallbarkeit und Portabilität. Die Details hängen vom jeweiligen Vertrag und vom Zeitpunkt des Ausscheidens ab.

Welcher Durchführungsweg ist der beste?

Das hängt von Betriebsgröße, Mitarbeiterstruktur, Bilanzpolitik und gewünschtem Aufwand ab. Für viele kleine Betriebe ist die Direktversicherung praktikabel, für höhere Versorgungen bieten sich andere Wege an. Eine fachkundige Beratung hilft, die Wege zu vergleichen.

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