Haftung & Recht

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Ein einziger Schaden beim Kunden kann für einen Betrieb existenzbedrohend werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

  • Grundabsicherung für fast jeden Betrieb
  • Prüft und wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • Deckt auch Schäden durch Mitarbeiter
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Kurz erklärt

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn dein Unternehmen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügt. Das kann ein Kunde sein, der in deinen Geschäftsräumen stürzt, oder eine Leitung, die bei Arbeiten auf einer Baustelle beschädigt wird.

Als Unternehmer haftest du nach dem Gesetz für Schäden, die du oder deine Mitarbeiter verursachen – unter Umständen in unbegrenzter Höhe. Die Versicherung prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist, zahlt in diesem Fall und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.

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Was ist abgesichert?

Je nach Vertrag umfasst eine Betriebshaftpflicht:

  • Personenschäden, etwa Verletzungen von Kunden oder Besuchern
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • daraus folgende Vermögensschäden, zum Beispiel Verdienstausfall
  • Schäden durch Mitarbeiter bei der Arbeit
  • optional Bausteine wie Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht oder Tätigkeitsschäden

Welche Bausteine du brauchst, hängt stark von deiner Branche und deinen Tätigkeiten ab. Ein Handwerksbetrieb braucht andere Erweiterungen als ein Händler oder ein Gastronom.

Wir prüfen gemeinsam, welche Erweiterungen zu deinem Betrieb passen und wo du auf Bausteine verzichten kannst.

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Für wen ist das sinnvoll?

Eine Betriebshaftpflicht ist für nahezu jedes Unternehmen sinnvoll – vom Einzelunternehmer bis zum Mittelständler. Besonders wichtig ist sie im Handwerk, im Baugewerbe, im Handel, in der Gastronomie und überall dort, wo du bei Kunden vor Ort arbeitest oder Produkte herstellst und verkaufst.

In manchen Berufen ist eine Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Auch Auftraggeber verlangen häufig einen Nachweis, bevor sie dich beauftragen.

Selbst wer überwiegend im Büro arbeitet, hat Kundenkontakt oder Besucher und damit ein Haftungsrisiko.

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Wovon der Beitrag abhängt

Der Beitrag richtet sich vor allem nach:

  • deiner Branche und dem damit verbundenen Risiko
  • der Größe des Betriebs, etwa Umsatz oder Mitarbeiterzahl
  • der gewählten Deckungssumme
  • den eingeschlossenen Zusatzbausteinen
  • einer möglichen Selbstbeteiligung und dem bisherigen Schadenverlauf

Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung ist wichtig, damit der Schutz zu deinem tatsächlichen Geschäft passt. Ungenaue Angaben können im Schadenfall zu Lücken führen.

Wir prüfen deinen bestehenden Vertrag gerne darauf, ob er noch zu Umfang und Ausrichtung deines Betriebs passt.

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Darauf solltest du achten

  • Tätigkeiten vollständig angeben: Nur was beschrieben ist, ist auch sicher versichert.
  • Ausreichende Deckungssumme: Sie sollte auch einen schweren Personenschaden mit Folgekosten abdecken.
  • Bearbeitete und gemietete Sachen: Prüfe, ob Schäden daran ausdrücklich eingeschlossen sind.
  • Passende Bausteine: Kläre, ob du eine Produkthaftpflicht oder Umweltdeckung brauchst.
  • Änderungen melden: Neue Geschäftsfelder oder deutliches Wachstum solltest du zeitnah mitteilen.
  • Subunternehmer regeln: Kläre, wie Schäden durch beauftragte Fremdfirmen im Vertrag behandelt werden.
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Typische Fehler

  • Vertrag nie anpassen: Der Schutz passt noch zur Gründung, aber nicht mehr zum gewachsenen Betrieb.
  • Neue Tätigkeiten verschweigen und im Schadenfall ohne Deckung dastehen.
  • An der Deckungssumme sparen, obwohl der Beitragsunterschied oft gering ist.
  • Auf die Privathaftpflicht vertrauen, die berufliche Schäden in der Regel nicht abdeckt.
  • Tätigkeits- oder Mietsachschäden ungeprüft ausgeschlossen lassen.
  • Schäden zu spät melden oder ohne Rücksprache mit dem Versicherer die Haftung anerkennen.
Ugur Muzaffer Cebeci

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FAQ

Häufige Fragen

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für die meisten Betriebe ist sie nicht allgemein vorgeschrieben, in einigen Berufen aber gesetzlich oder berufsrechtlich verpflichtend. Unabhängig davon ist sie für fast jedes Unternehmen eine der wichtigsten Absicherungen. Ein Nachweis wird zudem oft von Auftraggebern verlangt.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja, in der Regel ist die persönliche Haftpflicht deiner Mitarbeiter bei ihrer betrieblichen Tätigkeit mitversichert. Achte darauf, dass auch Aushilfen oder Subunternehmer, sofern gewünscht, sauber geregelt sind. Wer genau mitversichert ist, sollte klar im Vertrag stehen.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Für beratende Berufe, bei denen eher reine Vermögensschäden entstehen, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht beziehungsweise Berufshaftpflicht das passende Produkt. Je nach Tätigkeit kann auch eine Kombination beider Versicherungen sinnvoll sein.

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